Rechtsanwalt Reinfrid Fischer


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Tätigkeit

Ich berate und vertrete vor allem Banken, Sparkassen, Volksbanken, Finanzdienstleister und Sparkassenverbände sowie Unternehmen als Nutzer von Bankdienstleistungen.

Meine Hauptarbeitsgebiete sind

  • Bankaufsichts- und Bankgeschäftsrecht, samt Fragen der Geschäftsorganisation (MaRisk), des Jahressabschlusses und der Prüfung
  • Das öffentliche Organisations- und Satzungsrecht von Sparkassen und Verbänden, z.B. Unternehmensorganisation, Sparkassenfusionen, Verbund- und Strukturfragen
  • Pflichten und Haftung der Organmitglieder samt Interessenvertretung gegenüber D&O-Versicherungen sowie Haftung von Jahresabschlussprüfer und Notar
  • Organisations- und Satzungsfragen der Einlagensicherung


Die Grundlagen meiner Mandantenbetreuung

beruhen auf 30 Jahren Berufserfahrung in der Sparkassenorganisation und 16 Jahren (2016) als praktizierender Rechtsanwalt in überregionalen Anwaltskanzleien mit Schwerpunkten im Bank-, Sparkassen-, Kapitalmarkt- und Bankaufsichtsrecht, im Verbände- und öffentlichen Organisationsrecht.

Herausgehobene Mandate

betrafen die gutachtliche Beratung und anwaltliche Begleitung

  • von Sparkassen und Genossenschaftesbanken sowie ihren Vorstandsmitgliedern bei Beanstandungen der BaFin oder sonstiger Aufsichtsbehörden, z.B. wegen Mängeln der Betriebsorganisation, wegen Mängeln bei der Geldwäscheprävention.
  • bei Verweigerung der Entlastung u.a.
  • zur Erlaubnispflicht zum Betrieb von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften, zu Inhaberkontrollverfahren, zur Anwendung der KWG-Kreditbestimmungen z.B. hinsichtlich der Bildung von Kreditnehmereinheiten, zu Jahresabschluss- und Sonderprüfungen
  • von Sparkassen bei (Zwangs-)Fusionen und Zweigstellenübertragungen
  • verschiedener Sparkassenverbände und von Mitgliedern der Sachsen-Finanzgruppe zu Verfassungs-, Struktur- und Verbundfragen, zur Beteiligungsfinanzierung an der Landesbank und zur Satzungsgestaltung von Verbänden.
  • bei der Abwicklung von Sanierungsmaßnahmen und Interessenvertretung bei Erfüllung von Sanierungsauflagen oder sonstiger Pflichten gegenüber der Einlagensicherungseinrichtung
  • von Landesbanken, Sparkassen oder Genossenschaften bei Pflichtenverstößen von ehemaligen Organmitgliedern und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen auch gegenüber D&O-Versicherungen


Prozessvertretung

  • einer Kapitalanlagegesellschaft im Zusammenhang mit der Insolvenz des Bankhauses Lehman Brothers,
  • einer Immobilienhandelsgenossenschaft gegenüber eine Großbank
  • von Schadensersatzansprüchen gegen Jahresabschlussprüfer oder Notar
  • Gemeinsame Vertretung aller Gläubiger von Inhaberschuldverschreibungen in einer Bankeninsolvenz

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